ICH RECHNE NACH DER GEBÜHRENORDNUNG FÜR HEILPRAKTIKTER (GebüH) AB.
GESETZLICHE KRANKENKASSEN ÜBERNEHMEN DIE KOSTEN FÜR HEILPRAKTISCHE BEHANDLUNGEN IN DER REGEL LEIDER NICHT.
BEI PRIVATEN ZUSATZ- UND KRANKENVERSICHERUNGEN WERDEN DIE KOSTEN FÜR HEILPRAKTISCHE BEHANDLUNGEN EVENTUELL NUR TEILWEISE ERSTATTET.
GEGEBENENFALLS IST EIN EIGENANTEIL DER KOSTEN DURCH DICH ZU TRAGEN.
NATURHEILPRAXIS CURATIVA
HEILPRAKTIKERIN
KRISTINA GRIEBEL
ULMENSTR. 10, 90556 CADOLZBURG
©2024